Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Leistungen der ISALUX — Inhaberin Isabelle Grussl, Walchseestraße 17, 6342 Niederndorf.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen der Fahrzeugaufbereitung zwischen ISALUX (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Terminvereinbarung & Angebot
Anfragen über den Online-Terminplaner, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp sind unverbindliche Terminanfragen. Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Preise werden nicht pauschal ausgewiesen: Der Auftraggeber erhält vor Beginn der Arbeiten ein individuelles Angebot nach kurzer Sichtprüfung des Fahrzeugs. Erst mit Annahme dieses Angebots wird der Auftrag verbindlich.
3. Leistungserbringung vor Ort
Die Leistungen werden mobil am vereinbarten Ort (Serviceadresse) erbracht. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich ist und die Arbeiten am vereinbarten Ort zulässig durchgeführt werden können. Nicht umfasst sind reine Polituren und Keramikversiegelungen; der Leistungsumfang ergibt sich aus dem bestätigten Angebot.
4. Stornierung & Terminverschiebung
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die Auftragnehmerin einen angemessenen Ersatz für den entstandenen Aufwand verrechnen. Die Auftragnehmerin kann Termine aus wichtigem Grund (z. B. Witterung, Krankheit) verschieben; in diesem Fall wird umgehend ein Ersatztermin angeboten.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin vor Beginn über bekannte Vorschäden, empfindliche Materialien, nachträgliche Folierungen oder Sonderlackierungen (z. B. Matt-Lack). Wertgegenstände sind vor dem Termin aus dem Fahrzeug zu entfernen.
6. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für leichte Fahrlässigkeit wird — außer bei Personenschäden — nicht gehaftet. Keine Haftung besteht für Schäden, die auf verschwiegene Vorschäden, Materialermüdung oder unsachgemäße Vorbehandlungen durch Dritte zurückzuführen sind. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme zu rügen.
7. Zahlung
Die Vergütung ist nach Abschluss der Arbeiten ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Niederndorf. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Hinweis: Diese AGB sind eine Basis-Vorlage und vor Veröffentlichung rechtlich prüfen zu lassen.